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Die Rürup-Rente ist ihren Rahmenbedingungen der gesetzlichen Rente sehr ähnlich – mit dem Unterschied das sie kapitalgebunden ist und auf freiwilliger Basis stattfindet.

Das angesparte Kapital ist nicht vererbbar! Es kann auch nicht beliehen, verschenkt oder als Einmalzahlung entnommen werden. Der einzige Auszahlungsweg besteht in der Verrentung bis zum Lebensende des Versicherten oder optional in einer Hinterbliebendenrente für Ehepartner oder Kinder. Die Rentenzahlung kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr beginnen. Eine hohe Rendite kann nur bei möglichst langem Rentenbezug erzielt werden.

Mit ihren Steuervorteilen eignet sich die Rürup-Rente sehr gut für Selbstständige, Freiberufler und andere Personengruppen mit hoher Steuerbelastung. In der Ansparphase ist das eingezahlte Kapital zudem vor Pfändung und der Vermögensanrechnung im Fall von Arbeitslosigkeit geschützt. Die Rürup-Rente kann durch kontinuierliche Beitragszahlung oder durch eine Einmalzahlung aufgebaut werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit die Rürup-Rente mit einer Versicherung gegen Berufsunfähigkeit zu kombinieren. Solang die Prämie für die Basisrente mindestens 51% gegenüber 49% der Berufsunfähigkeitsversicherung ausmacht, ergeben sich zudem wesentlich höhere Oberbeträge in der steuerlichen Absetzbarkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung.