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Mit der Riester-Rente – benannt nach Walter Riester, dem Ex-Bundesminister für Arbeit – wurde dem gesetzlich Rentenversicherten ein Instrument an die Hand gegeben mit dem das klaffende Loch in der Altersvorsorge gestopft werden kann.

Die Teilnahme am Riestersystem ist freiwillig, wird jedoch vom Staat mit hohen Zuzahlungen gefördert. Die Einzahlungen in die eigene Riester-Rente können als Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Diese Steuervorteile werden jedoch zumindest teilweise durch Verwaltungsgebühren wieder aufgebraucht.

Die Riester-Rente funktioniert ganz anders als die gesetzliche Rente. Die Beiträge des Einzahlers werden in Kapitalanlagen untergebracht und bieten damit die Aussicht auf eine mehr oder weniger hohe Rendite. Damit die Riester-Förderung überhaupt gewährt wird, muss der Vertrag unter anderem die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge garantieren! Diese Risikoabsicherung schmälert wiederum das Renditepotential.

Als Basis für einen Riester-Vertrag können ganz unterschiedliche Formen der Kapitalanlage zum Einsatz kommen. Es gibt sowohl normale, als auch fondsgebundene Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondsparpläne. Auch direkte Investments in Renten- oder Aktienfonds können als Grundlage für die Riester-Rente genutzt werden. Aktienfonds und Fondsparpläne bieten die besten Renditeaussichten und sind zudem noch kostentransparent.