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Die Rentenformel


Berechnung der gesetzlichen Rente

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Einleitung

Die Berechnung der gesetzlichen Rente erfolgt in Deutschland mit einer mathematischen Gleichung, die als Rentenformel bezeichnet wird. Insgesamt vier Werte sind hier beteiligt: Die Entgeltpunkte (E), der Zugangsfaktor (Z), der Rentenartfaktor (R) und der derzeit gültige Rentenwert (A).
Multipliziert man nun diese Werte miteinander, so erhält man die Höhe der monatlichen Rente eines gesetzlich Rentenversicherten.

Die genaue Formel, die in dieser Form auch jedem Rentenrechner zu Grunde liegt, lautet:

Monatliche Rente = E x Z x R x A


Entgeltpunkte (E)

Entgeltpunkte werden im Arbeitsleben gesammelt und ihre genaue Vergabe hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt welche Beträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden. Verdient ein Arbeitnehmer den Durchschnitt der bundesdeutschen Einkommen, so ergibt sich damit ein Rentenbeitrag, der einem Entgeltpunkt pro Jahr entspricht. Die Obergrenze liegt hier bei zwei Entgeltpunkten. Für Ausbildung und Erziehungspausen gibt es jeweils Sonderregelungen, so dass auch diese Zeiten nicht ohne die Vergabe von Entgeltpunkten verbleiben.


Zugangsfaktor (Z)

Der Zugangsfaktor beschreibt das Renteneintrittsalter des Versicherten und bewertet die Frage, ob die Altersrente vor oder nach dem Regeleintrittsalter in Anspruch genommen wird. Beginnt die Rentenzeit exakt mit dem Regeleintrittsalter, so wird hier ein Wert von 1,0 angesetzt. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme werden nun 0,003 abgezogen, für jeden Monat, der über die Regeleintrittsgrenze hinaus geht, werden 0,005 Punkte hinzugerechnet.

Die Multiplikation der beiden bisher ermittelten Werte, also Entgeltpunkte und Zugangsfaktor, ergeben die persönlichen Entgeltpunkte des Versicherten und stellen so die Grundlage der Kalkulation mit einem Rentenrechner dar.


Rentenartfaktor (R)

Der Rentenartfaktor gibt Auskunft darüber, aus welchem Grund eine Rente empfangen wird und bewertet diesen Grund jeweils mit einem festgelegten Faktor. Dieser entspricht bei der Altersrente 1,0. Gleiches gilt für die volle Erwerbsminderung und die Erwerbsunfähigkeit. Im Falle von teilweisen Erwerbsminderungen oder Berufsunfähigkeit, werden hier Abzüge vorgenommen. Weitere Faktoren regeln die Ansprüche innerhalb der Witwen-, Waisen- und Erziehungsrenten.


Rentenwert (A)

Der Rentenwert schließlich ist derjenige Betrag, welcher der monatlichen Rente entspricht, die für jeweils ein Jahr Beitragszahlung, bei durchschnittlichem Einkommens, durch die Rentenversicherung gezahlt wird. Der konkrete Wert wird jährlich durch die Bundesregierung vorgeschlagen und durch den Bundesrat bestätigt. Dieses Verfahren findet am 1. Juli eines jeden Jahres statt. Der aktuell gültige Rentenwert liegt für die alten Bundesländer bei 26,13 Euro und für die neuen Bundesländer bei 22,97 Euro.